Ich möchte in Urlaub fahren - Was ist zu tun?

 

Rufen Sie gerne in unserem Servicecenter an oder kommen Sie bei uns vorbei. Eine Ortsabwesenheit bis zu 3 Wochen (innerhalb eines Kalenderjahres) kann in der Regel gewährt werden. Über 3 Wochen Ortsabwesenheit ist ebenfalls möglich – hierzu benötigen Sie eine Beratungsgespräch bei ihrer Integrationsfachkraft, da dies Auswirkungen auf ihren Bürgergeldbezug hat.