Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt max. 292 € pro Kind. Die Höhe ist abhängig von Einkommen und Vermögen.
Antragsunterlagen und Informationen (auch in vielen anderen Sprachen) sind auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar.
Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob der Kinderzuschlag für Sie in Betracht kommt.
Kinderzuschlag gehört zu den vorrangigen Leistungen. Wenn Sie Ansprüche auf Kinderzuschlag haben, ist diese Leistung vorrangig zu beantragen oder geltend zu machen.
Solche sog. vorrangigen Leistungen werden nach § 12aSGB II auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, um damit Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden oder zu vermindern.
Kontakt
Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland
Postanschrift: Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland
55149 Mainz
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