Bildung und Teilhabe
Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (§ 28 SGB II) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in den Bereichen Schule, KiTa, Kultur, Sport und Freizeit ermöglicht werden.
Antragstellung leicht gemacht!
Mit dem Globalantrag (Hauptantrag und Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld) sind Ihre Ansprüche auf die folgenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets - ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag stellen – gesichert. Für bestimmte Leistungen müssen Nachweise eingereicht werden, wie zum Beispiel die Rechnung des Sportvereins oder die Bescheinigung über den Schulausflug. Der Globalantrag ist für die Dauer des Bezugs Ihrer Sozialleistung gültig.
Abgedeckt sind Leistungen für
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
- Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf,
- ggf. Schülerbeförderungskosten,
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte und der Schule sowie
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine wie Fußballverein oder andere Vereine wie Gesangs- oder Musikvereine, Musikunterricht (z.B. Klavierstunden), Theaterfreizeiten u.ä.) - bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Lediglich bei der Lernförderung (Nachhilfe) ist noch ein gesonderter Antrag erforderlich. Diese Leistung ist nicht über den Globalantrag abgedeckt.
Kontakt
Digital: Schreiben Sie uns eine Postfachnachricht mit dem Anliegen „Informationen und Fragen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe“
Telefonisch: 06321-932-0
Mail: jobcenter-deutsche-weinstrasse@jobcenter-ge.de
Standort Neustadt:
Friedrich-Ebert-Str. 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Standort Grünstadt:
Dieselstr. 8
67269 Grünstadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr